Spanische Gesetzgebung
Spanien spielt auf dem Gebiet der assistierten Reproduktionsmedizin eine Vorreiterrolle. Die Patienten- und technikfreundliche Gesetzgebung hat es den Kliniken und Spezialisten in den letzten 10 bis 15 Jahren erlaubt, modernste Ergebnisse des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts bei den Behandlungen einzusetzen und hohe Erfolgsquoten zu erzielen, die besonders im restlichen Europa aufgrund restriktiverer gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sind.
Einige Vorteile der spanischen Gesetzgebung:
• Verwendung der Eizellenspende bei Fertilitätsbehandlungen, sowie genetische Präimplantationsdiagnostik.
• Anonymität der Spender. Das bestehende Spenderregister unterliegt strengster Vertraulichkeit. Die Identität der Samen- und Eizellenspender wird vertraulich behandelt.
• Jede volljährige und voll geschäftsfähige Frau kann Spenderin oder Nutzerin der im Gesetz beschriebenen Techniken werden. Dabei spielen weder ihr Familienstand noch ihre sexuelle Orientierung eine Rolle. Infolgedessen können sowohl alleinstehende Frauen, heterosexuelle und homosexuelle Ehepaare als auch registrierte heterosexuelle Lebenspartnerschaften die Techniken der assistierten Reproduktion nutzen
• Einfrieren der Eizellen zur Erhaltung der Fertilität
• Es besteht keine gesetzliche Altersbegrenzung für Frauen, die die Techniken der assistierten Reproduktion nutzen möchten. Die Kliniken erachten jedoch übereinstimmend ein Alter von 50 Jahren als Obergrenze.
Die Vorteile der Spanischen Gesetzgebung haben zu einem signifikanten technologischen und technischen Fortschritt geführt, was wiederum die Schaffung eines hochentwickelten Gesundheitssektors in Spanien ermöglicht hat. Die Anstrengungen, die auf dem Gebiet der Forschung unternommen wurden, haben zu einer der höchsten Behandlungserfolgsraten in Europa geführt.
Europäische Rechtsvorschriften zur assistierten Reproduktion | Eizellenspende | Anonymität des Spenders | Behandlung alleinstehender Frauen | Samenspende | Präimplantationsdiagnostik> | Auswahl des Geschlechts | |
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Frankreich | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein | Nein |
Italien | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja* |
Großbritannien | Ja | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja* |
Spanien | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja* |
* Im Falle von geschlechtsspezifischen Erbkrankheiten
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